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   BVerwG, 17.12.1992 - 9 B 126.92   

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BVerwG, 17.12.1992 - 9 B 126.92 (https://dejure.org/1992,14208)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1992 - 9 B 126.92 (https://dejure.org/1992,14208)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1992 - 9 B 126.92 (https://dejure.org/1992,14208)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1992 - 9 B 126.92
    Im Hinblick hierauf wirft die Beschwerde als rechtsgrundsätzlich bedeutsam im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die Frage auf, welche Anforderungen an ein "Schlüsselerlebnis" im Sinne des Urteils vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) zu stellen sind, insbesondere ob es ausreiche, wenn dem Spätgeborenen das Bewußtsein vermittelt worden sei, ganz oder zum Teil von Deutschen abzustammen, oder aber, ob sich eine Identifikation mit dem deutschen Volkstum - wie der Verwaltungsgerichtshof verlange - in irgendeiner Weise erkennbar nach außen manifestiert haben müsse.

    Die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs, dieser Vortrag ergebe auch in rechtlicher Hinsicht kein Schlüsselerlebnis im Sinne des Urteils vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (a.a.O.), sind lediglich hilfsweise, nämlich für den Fall erfolgt, daß man dem Kläger glauben könne.

    Unterbleibt sie, steht dies einer Überlieferung deutschen Volkstums in aller Regel entgegen (vgl. hierzu Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - ).

  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1992 - 9 B 126.92
    Ein Gericht ist unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs im allgemeinen nicht verpflichtet, seine Beweiswürdigung und seine Schlußfolgerungen vorab mit den Beteiligten zu erörtern, weil sich diese regelmäßig erst nach der mündlichen Verhandlung aufgrund der abschließenden Beratung ergeben (vgl. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87).
  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 6.86

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen - Ethnisch

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1992 - 9 B 126.92
    Bereits aus diesem Grunde geht auch die Rüge ins Leere, der Verwaltungsgerichtshof sei im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47) abgewichen.
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